
Tennis & Boule im Alftal
Vereinsgeschichte
Der
Beitragsordnung
des TC Blau-Weiß Bengel e.V.
Gültig ab 01.01.2020
§1 Geltungsbereich
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Die Beitragsordnung gilt für alle Mitglieder des TC Blau-Weiß Bengel mit Ausnahme der Ehrenmitglieder. Ehrenmitglieder werden ab dem Jahr, das auf die Ernennung zum Ehrenmitglied folgt, beitragsfrei gestellt.
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Die Beitragsordnung wurde geändert am 19.10.1997, am 01.03.2002, am 27.01.2012 und am 12.01.2018.
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Diese Fassung der Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 18.01.2019 auf Vorschlag des amtierenden Vorstandes beraten und beschlossen. Sie ist rückwirkend ab 01.01.2019 anzuwenden. Die am 12.01.2018 beschlossenen Beiträge ab Kalenderjahr 2020 bleiben unberührt mit Ausnahme der Einfügung des Beitrages für die Boulespieler und der Erhöhung des Entgelts für nicht geleisteten Clubhausdienst ab 2019.
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Mit der Beitrittserklärung erteilt jedes neue Mitglied dem TC Blau-Weiß Bengel Abbuchungsvollmacht für die Jahresbeiträge und sonstigen Zahlungsverpflichtungen, die sich aus dieser Beitragsordnung und aus sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein ergeben.
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Der Beitrag wird jährlich für das gesamte Kalenderjahr zum 15.03. fällig und vom Konto des Mitgliedes per SEPA-Lastschrift erhoben.
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Diese Fassung der Beitragsordnung gilt so lange, bis die Mitgliederversammlung Änderungen oder eine neue Beitragssatzung beschliesst und in Kraft setzt.
§2 Jahresbeiträge
Es gelten folgende Jahresbeiträge:
Nr.GruppeBetrag
1aAktives Mitglied Bereich Tennis inkl. Boule (T+B) ab 18 Jahre
96,-€
1bAktives Mitglied Bereich Boule (B) ab 18 Jahre
60,-€
2a
2b
Aktiver Partner T+B (Ehe- oder Lebensgemeinschaftspartner)
Aktiver Partner B (Ehe- oder Lebensgemeinschaftspartner)
78,-€
50,-€
3Familienbeitrag: Beide Eltern bzw. Partner und beliebige Anzahl von Kindern bis 18 Jahre210,-€
4Familienbeitrag: 1 Erwachsener (Alleinerziehende/r oder Ehe-/Lebensgemeinschaft) + beliebige Anzahl von Kindern bis 18 Jahre132,-€
5
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,
a) die nicht über Familienbeitrag abgegolten sind.
b) Mehrere Kinder aus einem Haushalt, (auch Lebensgemeinschaft) bis 18 Jahre.
1.Kind = voller Beitrag, jedes weitere Kind = halber Beitrag
48,-€
6Aktive Erwachsene 18 - 24 Jahre: Studenten, Schüler, Azubi, freiwilliges soziales Jahr u.a.. Ausbildungsvergütungen sind keine Einkommen54,-€
7Inaktives / förderndes Mitglied: Voller Beitrag auch im Eintrittsjahr.36,-€
8Entgelt für nicht geleisteten Clubhausdienst. Ab 18 Jahre bis Vollendung des 75. Lebensjahrs25,-€
§3 Beitrag im Kalenderjahr des Beitritts
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Neue aktive Mitglieder bezahlen im Jahr ihres Eintritts in den TC Blau-Weiß Bengel jeweils den halben Jahresbeitrag.
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Neue inaktive/fördernde Mitglieder zahlen auch im Eintrittsjahr den vollen Jahresbeitrag.
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Sonderregelungen kann der Vorstand des TC Blau-Weiß Bengel im Einzelfall festlegen, z.B. Mitgliederwerbeaktionen, Beitragsrabatt in Härtefällen.
§4 Beitrag im Kalenderjahr des Austritts
Austretende Mitglieder zahlen bei ordnungsgemäßer Kündigung zum 30.06. eines Kalenderjahres den halben Jahresbeitrag, bei ordnungsgemäßer Kündigung zum Jahresende den vollen Jahresbeitrag.
§5 Beitrag bei Umwandlung der Aktiven Mitgliedschaft in eine Inaktive Mitgliedschaft
Die Beitragsumstellung für ein Inaktives Mitglied beginnt immer zum 01.01. des auf die Umwandlung der Mitgliedschaft folgenden Kalenderjahres.
§6 Beitrag bei Umwandlung der Inaktiven Mitgliedschaft in eine Aktive Mitgliedschaft
Die Beitragsumstellung für eine Wandlung vom Inaktiven zum Aktiven Mitglied erfolgt zum 01. des auf die Änderung der Mitgliedschaft folgenden Monats bei Anrechnung des bereits bezahlten Beitrags.
§7 Vergütung für geleistete Arbeitsstunden (z.B. Platzaufbau)
Die Vergütung für geleistete Arbeitsstunden beträgt zur Zeit 4,00 €/Stunde. Die Höhe der Vergütung legt der Vorstand jährlich in Abhängigkeit vom Geschäftsergebnis fest. Geleistete Arbeitsstunden sind gegenüber dem Kassenwart per Stundenzettel, abgezeichnet durch ein Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes, nachzuweisen.
§8 Clubhausdienst
Jedes Aktive Mitglied ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres ist verpflichtet 1x jährlich einen Clubhausdienst (Clubabend) zu leisten. Bei Nichtleistung des Dienstes wird jährlich ein Betrag in Höhe von 25,00 € fällig und per SEPA-Abbuchung erhoben.
§9 Aufnahmegebühr entfällt
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.02.2002 wird keine Aufnahmegebühr mehr erhoben.
§10 Inkrafttreten
Diese Version wurde beraten und beschlossen in der Mitgliederversammlung am 18.01.2019 und tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.